Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemeine Fragen

1. Muss ich ELSA-Mitglied sein, um mich für ein Traineeship zu bewerben?

– Ja. Hier findest du unser Beitrittsformular.

2. Ich habe bereits einen Abschluss (Staatsexamen oder Bachelor/Master) und bin derzeit an keiner Uni eingeschrieben. Kann ich mich trotzdem für ein Traineeship bewerben?

– Ja, Du kannst Dich trotzdem bewerben. Die einzige Voraussetzung ist, dass Du ELSA-Mitglied bist.

3. In welchen Ländern werden Traineeships angeboten?

– Traineeships gibt es in ganz Europa und sogar darüber hinaus, z.B. in den USA, in der Türkei und in Pakistan.

4. Wann werden die verfügbaren Traineeship-Angebote veröffentlicht?

– Die Traineeship-Angebote werden zweimal jährlich, im April/Mai und im November/Dezember hier veröffentlicht.

5. Ich würde gerne im Sommer ein Traineeship machen. Werden da auch Praktika angeboten?

– Ja, die meisten Traineeships finden im Sommer statt.

6. Ich bin im zweiten Semester und würde mich gerne auf ein Traineeship bewerben, die für Graduate – Bachelor ausgeschrieben ist. Kann ich mich trotzdem bewerben?

– Leider nein. Siehe Frage 12.


Fragen zur Bewerbung

7. Wo bekomme ich die Bewerbungsunterlagen her?

– Eine genaue Anleitung zum Bewerbungsverfahren findest Du hier. Es ist wichtig, dass du uns vor deiner Bewerbung unter vppd@elsa-wuerzburg.de kontaktierst. Wir werden mit dir zusammen deine Bewerbung besprechen und sie anschließend prüfen und freigeben.

8. Ich möchte mich für drei Traineeship-Angebote in Polen bewerben. Kann ich meinen CV und mein Motivationsschreiben auf Polnisch verfassen?

– Nein, das ist nicht möglich. Die SAF ist auf Englisch auszufüllen, da die ELSA-Traineeships ein internationales Programm sind. Bevor die Bewerbungen an die Stellengeber weitergeleitet werden, findet durch den Director for Traineeships von ELSA International eine Vorauswahl statt und dieser versteht im Zweifel kein Polnisch.

9. Wie finde ich heraus, ob ich für die Stelle, auf die ich mich beworben habe, ausgewählt wurde?

– Ungefähr einen Monat nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die sog. Selection Results auf der Seite von ELSA International veröffentlicht: traineeships.elsa.org

Bitte beachte, dass Du keine Benachrichtigung bekommst, wenn Du nicht ausgewählt wurdest.

10. Ab wann kann ich sagen, dass meine Kenntnisse in einem Rechtsgebiet „Advanced“ entsprechen?

– Von „Advanced“ lässt sich sprechen, wenn Du z.B. die Schwerpunktvorlesung in einem bestimmten Rechtsgebiet hörst oder gehört hast, eine Seminararbeit in dem Gebiet geschrieben hast oder Dich sonst tiefergehend mit der Materie beschäftigst. Dazu solltest Du beachten, dass es kaum realistisch ist, auf jedem Rechtsgebiet „advanced“ zu sein, sondern höchstens in zwei bis drei Rechtsgebieten.

11. Ich studiere auf Staatsexamen – ab welchem Punkt in meinem Studium sollte ich „graduate – bachelor“ und „graduate – master“ angeben?

– „Graduate – bachelor“ entspricht in etwa sechs Semester Jura bzw. der Scheinfreiheit. „Graduate – master“ kannst Du angeben, wenn Du Dein Staatsexamen hast.


Weitere Fragen werden auch in den englischen FAQ von ELSA International beantwortet. Für verbleibende Unklarheiten kannst Du Dich jederzeit gerne an unseren Vorstand für Professional Development, Amélie Eydt, wenden. Sie hilft Dir bei Deiner Bewerbung gerne weiter.