Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Institutional Visit zum Bundeskartellamt nach Bonn am 06.05.2025
§ 1 Allgemeines
Der Institutional Visit zum Bundeskartellamt nach Bonn am 06.05.2025 (im Folgenden: Veranstaltung) wird in Organisation durch die Europäische Jurastudentenvereinigung – Fakultätsgruppe Würzburg (im Folgenden: ELSA-Würzburg e.V.) in Kooperation mit der Fakultätsgruppe Augsburg der Europäischen Jurastudentenvereinigung e.V. (im Folgenden: ELSA-Augsburg e.V.) ausgerichtet.
§ 2 Anmeldung
(1) Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot dar.
(2) Anmeldeschluss ist der 02.05.2025. Maßgeblich für die Annahme der Anmeldung ist die durch ELSA-Würzburg e.V. versandte Bestätigungsmail, nicht die Bestätigung des Eingangs der Anmeldung.
§ 3 Zahlung
(1) Der Teilnahmebeitrag beträgt für Mitglieder von ELSA-Würzburg e.V. 10,00 Euro pro Person. Für Personen, die im Zeitpunkt der Anmeldung nicht Mitglieder von ELSA-Würzburg e.V. sind, beträgt der Teilnahmebeitrag 15,00 Euro pro Person. Der Teilnahmebeitrag beinhaltet die An- und Abreise mit der Bahn nach Bonn sowie die geführte Tour durch das ehemalige Regierungsviertel und den Vortrag im Bundeskartellamt. Insbesondere sind etwaige Kosten für Verpflegung nicht im Teilnahmebeitrag enthalten und müssen vom Teilnehmer selbst getragen werden.
(2) Der Teilnahmebeitrag wird entsprechend dem mit der Anmeldung erteilten SEPA-Lastschriftmandat durch ELSA-Würzburg e.V. am 20.05.2025 von dem bei der Anmeldung angegebenen Bankkonto eingezogen.
(3) Der Teilnehmer hat für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Entstandene Gebühren wegen etwaiger Rücklastschriften werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
§ 4 Rücktritt
Der Teilnehmer kann bis zum Anmeldeschluss jederzeit und ohne Angaben von Gründen zurücktreten; der Teilnahmebeitrag wird nicht eingezogen. Sofern der SEPA-Auftrag im Zeitpunkt des Rücktritts bereits an das Kreditinstitut von ELSA-Würzburg e.V. gesendet wurde, wird der Teilnahmebeitrag im Falle eines fristgerecht erklärten Rücktritts zurücküberwiesen. Tritt der Teilnehmer nach diesem Tage zurück, behält ELSA-Würzburg e.V. den vollen Teilnahmebeitrag ein. Für die Plätze, die durch Restplatzvergabe verteilt werden, ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
§ 5 Haftung und andere Pflichten des Teilnehmers
(1) Für sämtliche Schäden, die der Teilnehmer durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten an Rechtsgütern von Betreuern oder Dritten herbeiführt, haftet der Teilnehmer selbst.
(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet während der gesamten Veranstaltung einen für die Bundesrepublik Deutschland gültigen Personalausweis oder Reisepass bei sich zu führen.
(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, etwaige Veränderungen (bspw. die Nicht-Teilnahme oder die Kontodaten) ELSA-Würzburg e.V. unverzüglich mitzuteilen.
(4) ELSA-Würzburg e.V. behält es sich vor, Teilnehmer bei groben Verstößen auf deren Kosten von der Veranstaltung auszuschließen. Der Teilnahmebetrag wird in solchen Fällen einbehalten.
§ 6 Haftung für Personenschäden
(1) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) ELSA-Würzburg e.V. übernimmt als Organisator des Events keine Haftung für Personenschäden, soweit dem Verein oder seinen gesetzlichen Vertretern kein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist.
§ 7 Haftung für sonstige Schäden
(1) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) ELSA-Würzburg e.V. übernimmt als Organisator des Events keine Haftung für sonstige Schäden jeglicher Art, sofern dem Verein oder seinen gesetzlichen Vertretern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist.
Verwender: ELSA-Würzburg e.V., c/o Universität Würzburg, Sanderring 2, 97070 Würzburg, E-Mail: secgen@elsa-wuerzburg.de